Seit 1999 bie­ten wir Sprach- und Kul­tur­rei­sen für Jugend­li­che an, um die­sen Mehr­wert des Rei­sens wei­ter­zu­ver­mit­teln. Durch unsere lang­jäh­rige Erfah­rung, die gute und wert­volle Zusam­men­ar­beit mit unse­ren Part­ner*innen vor Ort sowie die per­sön­li­che und indi­vi­du­elle Betreu­ung jeder Grup­pen­reise kön­nen wir Ihnen eine ein­zig­ar­tige Aus­wahl an hoch­qua­li­ta­ti­ven Rei­sen anbie­ten, die den Men­schen in den Mit­tel­punkt rücken und Ihren Bedürf­nis­sen und Vor­ga­ben mög­lichst genau ent­spre­chen.

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FAQ

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Fragen zu Sprachreisen, Projektreisen und allen anderen Reisen

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung unserer Antworten auf die häufigsten Fragen.

Infos zu Zahlungsabwicklung, Reisepass und Visum:

Section
WAS MUSS ICH WANN UND AUF WEL­CHES KONTO EIN­ZAH­LEN?

Die genauen Infor­ma­tio­nen zu den Kos­ten inklu­sive Fris­ten fin­den Sie auf Seite 2 der Kun­den­in­for­ma­tion, die Sie gemein­sam mit dem Anmel­de­blatt und dem Infor­ma­ti­ons­schrei­ben von uns erhal­ten haben. Unsere Kon­to­da­ten sind

Bank:  Stei­er­mär­ki­sche Spar­kasse
Kontoinhaber: Cooltours GmbH
IBAN: AT64 2081 5061 0030 2600
BIC:    STSPA­T2GXXX

Bitte füh­ren Sie bei einer Über­wei­sung die Rei­se­num­mer und den Namen des Rei­se­teil­neh­mers bzw. der Rei­se­teil­neh­me­rin als Ver­wen­dungs­zweck an.

KANN ICH BEI COOL­TOURS AUCH MIT KRE­DIT­KAR­TEN BEZAH­LEN?

Lei­der kön­nen wir zur­zeit keine Zah­lun­gen mit­tels Kre­dit­karte anneh­men. Alle Ein­zah­lun­gen sind bitte auf fol­gen­des Konto zu über­wei­sen:

Bank:  Stei­er­mär­ki­sche Spar­kasse
IBAN: AT64 2081 5061 0030 2600
BIC:    STSPA­T2GXXX

Bitte füh­ren Sie bei einer Über­wei­sung die Rei­se­num­mer und den Namen des Rei­se­teil­neh­mers bzw. der Rei­se­teil­neh­me­rin als Ver­wen­dungs­zweck an.

WIE BIN ICH IM FALLE EINER INSOLVENZ GESCHÜTZT?

Für Reisebüros gibt es sehr strikte gesetzliche Auflagen bzgl. Insolvenzabsicherung, an die wir uns natürlich strengstens halten. Dementsprechend findet sich bei unseren Unterlagen, die die Kund*innen erhalten, folgende Information zur gesetzlichen Insolvenzabsicherung:

Die über die Cooltours GmbH gebuchten Pauschalreisen sind durch eine Bankgarantie der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Lannach unter der Garantienummer 7594620 gemäß § 3 Abs. 3 der Pauschalreiseverordnung (PRV) abgesichert. Reisende haben sich innerhalb von 8 Wochen an den Abwickler (Europäischen Reiseversicherung, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: 01 317 25 00, info@europaeische.at)zu wenden, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Cooltours GmbH verweigert werden.
Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Cooltours GmbH finden Sie auf der Webseite https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA-Zahl 18962338.

Außerdem werden bis 20 Tage vor der Reise keine Anzahlungen über 20% des Reisepreises von uns verlangt.

DARF ICH MIT EINEM ABGELAUFENEN REISEPASS/ FÜHRERSCHEIN/ PERSONALAUSWEIS REISEN?

Zunächst ist wich­tig, dass der Füh­rer­schein bei einer Reise ins Aus­land nicht als Licht­bild­aus­weis aus­reicht. Nur ein Per­so­nal­aus­weis bzw. Rei­se­pass gilt als Aus­weis­pa­pier.

Grund­sätz­lich gilt, dass inner­halb der EU ein Licht­bild­aus­weis von einem EU-Mit­glieds­staat auch abge­lau­fen sein kann, jedoch gibt es hier von Land zu Land Unter­schiede. Infor­ma­tio­nen zu den ver­schie­de­nen Län­dern für öster­rei­chi­sche Staats­an­ge­hö­rige sind auf der Seite der Bun­des­mi­nis­te­rium zu fin­den:  https://​www.bmeia.gv.at/​reise-auf­ent­halt/​rei­se­infor­ma­tion/​laen­der/
Es wird gera­ten immer einen gül­ti­gen Licht­bild­aus­weis mit sich zu füh­ren!

Bei Flug­rei­sen muss das Rei­se­do­ku­ment gül­tig sein, da die Flug­ge­sell­schaf­ten abge­lau­fene Per­so­nal­aus­weise bzw. Rei­se­pässe nicht akzep­tie­ren und ggf. die Beför­de­rung ver­wei­gern.

BRAUCHE ICH EIN VISUM WENN ICH NACH IRLAND/ MALTA/ ... FAHRE?

Es ist abhän­gig von der eige­nen Staats­an­ge­hö­rig­keit und dem Land, in wel­ches man rei­sen möchte, ob ein Visum benö­tigt wird. Soll­ten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie ein Visum benö­ti­gen, kon­tak­tie­ren Sie uns oder Ihre Bot­schaft/​Ihr Kon­su­lat direkt.

WAS IST DIE EU-SCHÜLERREISELISTE UND WIE IST HIER VORZUGEHEN?

Schü­ler*innen mit Dritt­staats­an­ge­hö­rig­keit (nicht EU-Bür­ger*innen) benö­ti­gen für bestimmte Desti­na­tio­nen (wie z.B. Irland) ein Visum. Als Visu­mer­satz kann bei manchen Ländern die EU-Schü­ler­rei­se­liste bean­tragt wer­den. Die­ses For­mu­lar liegt in man­chen Schu­len im Sekre­ta­riat auf oder kann von der Schule beim Bun­des­ver­lag Wie­ner Neu­stadt unter der Tele­fon­num­mer 01/​40136193 bestellt wer­den.

Die blau-grü­nen For­mu­lare müs­sen voll­stän­dig aus­ge­füllt und alle rei­sen­den Schü­ler*innen dar­auf ein­ge­tra­gen wer­den. Danach bestä­tigt die Schule mit Stem­pel und Unter­schrift die Rich­tig­keit der Anga­ben. WICH­TIG: keine Pass­fo­tos auf das For­mu­lar kle­ben.

Ihr*Ihre Cool­tours-Grup­pen­be­treuer*in gibt Ihnen gerne dar­über Aus­kunft, ob Sie für Ihre Gruppe eine EU-Schü­ler­rei­se­liste benö­ti­gen.

Schü­ler*innen mit Dritt­staats­an­ge­hö­rig­keit benö­ti­gen über­dies ein Rei­se­do­ku­ment (Rei­se­pass oder Per­so­nal­aus­weis), wel­ches bis min­des­tens 6 Monate nach Ende der Reise gül­tig ist, sowie einen bis Rei­se­ende gül­ti­gen Auf­ent­halts­ti­tel für Öster­reich. Wenn die EU-Schü­ler­rei­se­liste nur als Visu­mer­satz und nicht als Rei­se­pas­ser­satz genutzt wird, müs­sen die ein­ge­tra­ge­nen Per­so­nen nur von der Schul­lei­tung bestä­tigt wer­den. Wir emp­feh­len den­noch, die Liste auch von der jewei­li­gen Frem­den­po­li­zei­be­hörde bestä­ti­gen zu las­sen. Dies kann sowohl eine*r der betrof­fe­nen Schü­ler*innen als auch Sie selbst mit den not­wen­di­gen Doku­men­ten (Rei­se­pass und Auf­ent­halts­ti­tel aller betrof­fe­nen Schü­ler*innen) erle­di­gen.

Die EU-Schü­ler­rei­se­liste ist wich­tig für die Ein- und Aus­reise! Bitte hal­ten Sie diese auf allen Flug­hä­fen griff­be­reit.

Infos zu BREXIT:

Section
WELCHE REISEDOKUMENTE SIND FÜR EINE REISE NACH ENGLAND NOTWENDIG?

Bei Reisen nach England brauchen österreichische Staatsbürger*innen einen gültigen Reisepass – ein Personalausweis ist nicht mehr ausreichend.

Auch die E-Card ist in England nicht mehr gültig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung zeitgerecht, welche Dokumente die Reiseteilnehmer*innen mitnehmen sollen! Eine gültige Krankenversicherung wird grundsätzlich bei der Reise vorausgesetzt.

GILT IN ENGLAND DIE EU-SCHÜ­LER­REI­SE­LISTE ALS VISUMSERSATZ?

Die EU-Schülerreiseliste gilt in Großbritannien nicht mehr als Visumsersatz. Reisenden aus Nicht-EU-Staaten, bzw. Staaten, die außerhalb des Schengen-Raums liegen, wird geraten, sich zeitgerecht zu informieren, wie ein Visum für die Reise beantragt werden kann. Wir als Reisebüro haben leider keinen Einfluss auf die Visumsvergabe und dürfen keine Visumsanträge für Reiseteilnehmer*innen stellen. Das muss jede Familie selbst tun.

Wir sind aber gerne behilflich, sollten Sie Erfahrungswerte benötigen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall ein Touristenvisum beantragt werden muss und kein Study-Visum.

WIE GEHE ICH BEI EINER VISUMSBEANTRAGUNG VOR?

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall ein Touristenvisum beantragt werden muss und kein Study-Visum.

Die Visumsbeantragung sowie sämtliche Informationen dazu finden Sie direkt unter dem Link https://www.gov.uk/check-uk-visa.

Es ist möglich, die Info-Seite in verschiedenen Sprachen anzeigen lassen. Das Touristenvisum kann ab 3 Monate vor Reisebeginn beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt und daher frühestmöglich mit der Beantragung begonnen werden sollte.

Ein Visum ist meist sehr kostenintensiv, wobei die Höhe der Kosten je nach Staatsangehörigkeit variiert. Für die Beantragung eines Visums werden viele Originaldokumente samt deren Übersetzungen benötigt, was oft zu zusätzlichen Kosten führt. Diese Dokumente sowie der Reisepass werden für die Dauer der Bearbeitung des Antrags einbehalten. Laut derzeitiger Information können Visumsanträge nur in der Botschaft in Wien bearbeitet werden. Die genauen Kontaktinformationen finden Sie hier: https://www.gov.uk/world/organisations/british-embassy-vienna/office/british-embassy.

Leider bedeutet ein ausgefüllter Visumsantrag nicht automatisch, dass das Visum für die Reisenden auch tatsächlich ausgestellt wird. Bitte beachten Sie, dass für den Visumsantrag vorab Zahlungen zu leisten sind, welche im Falle einer Antragsablehnung durch die Behörden nicht rückerstattet werden.

Unabhängig von der Visumsvergabe fallen bei uns als Reiseveranstalter Stornogebühren im Falle einer Stornierung der Reise an, sobald die unterschriebene Anmeldung bei uns eingetroffen ist. Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn sich Reisende, welche ein Visum benötigten, für die Reise anmelden.

Infos zu Stornoabwicklung und Versicherungsfragen:

Section
KANN ICH NACH­TRÄG­LICH DIE KOM­PLETT­SCHUTZ­VER­SI­CHE­RUNG ABSCHLIE­SSEN?

Ja, Sie kön­nen die von uns ange­bo­tene Kom­plett­schutz­ver­si­che­rung der Euro­päi­schen Rei­se­ver­si­che­rung nach­mel­den. Dafür ist ein Email an uns not­wen­dig, in dem Sie die Nach­mel­dung bekannt­ge­ben. Bei Ver­si­che­rungs­nach­mel­dun­gen besteht 10 Tage ab Nach­mel­dung kein Stor­no­schutz (aus­ge­nom­men Ele­men­tar­er­eig­nisse wie Tod, Unfall, etc.). Sie erhal­ten von uns nach Nach­mel­dung eine Bestä­ti­gung über die Buchung der Ver­si­che­rung. Bitte über­wei­sen Sie die Ver­si­che­rungs­prä­mie nun an uns.

WARUM SIND DIE STOR­NO­KOS­TEN GESTAF­FELT?

Sobald eine Reise bestä­tigt wird, führt Cool­tours bei sei­nen Part­nern (Flug­li­nien, Trans­fer­un­ter­neh­men, Sprach­schule, Hotels, etc.) Buchun­gen durch. Diese ver­rech­nen Cool­tours zu die­sem Zeit­punkt oder spä­ter Kos­ten, die meist nicht erstat­tet wer­den kön­nen. Diese Stor­no­kos­ten­re­ge­lung muss daher an die Kun­den wei­ter­ge­ge­ben wer­den.

MEIN KIND KANN NUN DOCH NICHT MIT­FAH­REN UND ICH MÖCHTE STOR­NIE­REN. WIE GEHE ICH AM BES­TEN VOR?

Wird eine Reise nicht ange­tre­ten, fal­len Stor­no­ge­büh­ren an, deren Höhe vom Zeit­punkt der Stor­nie­rung abhän­gig ist. Die Stor­nie­rung soll daher unver­züg­lich schrift­lich (z.B. per E-Mail) an Cool­tours gemel­det wer­den. Für eine schnelle Abwick­lung füh­ren Sie bitte den voll­stän­di­gen Namen de*r Rei­se­teil­neh­mer*in, die Rei­se­num­mer sowie den Grund der Stor­nie­rung an (z.B. Schul­wech­sel). Haben Sie einen Schü­ler und Stu­den­ten-Grup­pen-Schutz abge­schlos­sen und wird der Fall von der Ver­si­che­rung aner­kannt, über­nimmt diese die gesam­ten für Sie anfal­len­den Kos­ten.

WANN IST EINE STORNIERUNG DIREKT VOR DER REISE KOSTENFREI?

Bei Reisewarnung der Stufe 5 und 6 für das Zielland kurz vor der Reise oder bei Quarantänevorschriften für die Einreise sind keine Stornokosten zu zahlen (sprich: wenn der Inhalt der Reise laut Vertrag nicht durchführbar ist).

WARUM MUSS ICH STOR­NO­KOS­TEN ZAH­LEN, WENN ICH EINE VER­SI­CHE­RUNG ABGE­SCHLOS­SEN HABE?

Cool­tours bie­tet die Ver­si­che­rung der Euro­päi­schen Rei­se­ver­si­che­rung an. Die Abwick­lung des Scha­dens­fal­les über­nimmt die Ver­si­che­rung. Cool­tours ver­rech­net Ihnen die Stor­no­kos­ten, die zum Zeit­punkt der Stor­nie­rung ange­fal­len sind (abzüg­lich einer even­tu­ell geleis­te­ten Anzah­lung), da an unsere Part­ner bereits nicht­er­statt­bare Zah­lun­gen fäl­lig waren oder sind. Wenn es sich um einen ver­si­cher­ten Fall han­delt, kön­nen Sie die not­wen­di­gen Unter­la­gen an die Euro­päi­sche Rei­se­ver­si­che­rung ein­rei­chen, die im Falle einer posi­ti­ven Erle­di­gung die Kos­ten retour­niert. Die Ver­si­che­rungs­prä­mie kann nie retour­niert wer­den, da der Ver­si­che­rungs­schutz ab Buchung in Kraft getre­ten ist.

DECKT DIE EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG EIN GRUPPENSTORNO?

Das Versicherungspaket der Europäische Reiseversicherung können die einzelnen Teilnehmer*innen individuell abschließen. Sie übernimmt bei jeder Krankheit, die die Reise verhindern sollte, die Stornokosten des*der Versicherungsnehmers*in. Sie greift im Falle einer Gruppenstornierung nicht. Sollte die Reise jedoch komplett storniert werden und der Service der Versicherung nicht in Anspruch genommen werden, erhalten die einzelnen Teilnehmer*innen die bezahlte Versicherungsprämie zurück.

Konkrete Infos zur Reise:

Section
WANN BEKOMME ICH INFOR­MA­TIO­NEN ZUR GAST­FA­MI­LIE, BEI DER MEIN KIND UNTER­GE­BRACHT IST?

Detail­lierte Gast­fa­mi­li­en­in­for­ma­tio­nen erhal­ten Sie von uns zirka 2-4 Wochen vor Rei­se­an­tritt. Sie wer­den ent­we­der gemein­sam mit den ande­ren Unter­la­gen gesam­melt an die Schule geschickt, oder in Ein­zel­fäl­len per Post oder Email von uns nach­ge­schickt.

WIE­VIEL GEPÄCK DARF ICH MIT­NEH­MEN UND WIE SCHWER DARF DAS GEPÄCK SEIN?

Die Gepäcks­be­stim­mun­gen sind abhän­gig von der Flug­li­nie, mit der Sie flie­gen. Detail­lierte Infor­ma­tio­nen zu Maß, Gewicht sowie wei­tere wich­tige Bestim­mun­gen fin­den Sie in den Rei­se­un­ter­la­gen, die Sie von uns zirka 2-4 Wochen vor Rei­se­an­tritt erhal­ten.

DARF ICH MEDI­KA­MENTE IM HAND­GE­PÄCK MIT­FÜH­REN?

Medi­ka­mente, ärzt­li­che Diät-Spe­zi­al­nah­rung sowie Baby­nah­rung, die wäh­rend des Flu­ges an Bord benö­tigt wer­den, kön­nen eben­falls außer­halb des Plas­tik­beu­tels im Hand­ge­päck trans­por­tiert wer­den. Da diese Gegen­stände eben­falls zu dekla­rie­ren sind und vom Sicher­heits­per­so­nal mög­li­cher­weise die Frage nach der Not­wen­dig­keit wäh­rend des Flu­ges gestellt wird, emp­fiehlt es sich, für Medi­ka­mente und Diät­nah­rung zur Glaub­haft­ma­chung eine ärzt­li­che Bestä­ti­gung oder ein Rezept auf den Namen des Pas­sa­giers mit­zu­füh­ren.

DARF ICH FLÜS­SIG­KEI­TEN IM HAND­GE­PÄCK MIT­FÜH­REN?

Die Mit­nahme von Flüs­sig­kei­ten im Hand­ge­päck ist unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen erlaubt. Genaue Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der 8. Seite der Kun­den­in­for­ma­tion, die Sie gemein­sam mit dem Anmel­de­blatt erhal­ten haben sowie auf dem Blatt „Sicher­heits­be­stim­mun­gen für Hand­ge­päck“, das Sie in den Rei­se­un­ter­la­gen ca. 2-4 Wochen vor Rei­se­an­tritt von uns erhal­ten.

WAS MACHE ICH, WENN MEIN KIND BEI DER GAST­FA­MI­LIE PRO­BLEME HAT?

Gemein­sam mit den Rei­se­un­ter­la­gen erhal­ten Sie wich­tige vor­be­rei­tende Infor­ma­tio­nen zum Woh­nen bei einer Gast­fa­mi­lie. Bitte lesen Sie und Ihr Kind sich die Infor­ma­tio­nen vor Abreise gut durch. Einige Dinge wer­den kul­tu­rell bedingt anders ablau­fen als man es von Öster­reich gewohnt ist. Oft­mals han­delt es sich um Miss­ver­ständ­nisse, die durch Kom­mu­ni­ka­tion beho­ben wer­den kön­nen. Bitte tei­len Sie Ihrem Kind mit, dass es Fra­gen, Unsi­cher­hei­ten oder Pro­bleme gleich mit der Gast­fa­mi­lie kom­mu­ni­zie­ren soll. Ist es zu schüch­tern, ist die Sprach­schule, die*der lei­tende Leh­rer*in  und Cool­tours nächste Ansprech­per­son. Durch rasche Kom­mu­ni­ka­tion kön­nen oft Pro­bleme besei­tigt wer­den!

WAS IST DIE EU AIR SAFETY LIST?

Als Reiseveranstalter sind wir verpflichtet Sie über die EU-Flugsicherheitsliste zu informieren. Die Europäische Kommission aktualisiert die EU-Flugsicherheitsliste in regelmäßigen Abständen. In dieser sind Luftfahrtunternehmen angeführt, die in der Europäischen Union Flugverbot oder Betriebsbeschränkungen haben, weil sie internationale Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Hier kommen Sie zur aktuellen Ausgabe der Liste: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en

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