Fragen zu Sprachreisen, Projektreisen und allen anderen Reisen
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung unserer Antworten auf die häufigsten Fragen.
Infos zu Zahlungsabwicklung, Reisepass und Visum:
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WAS MUSS ICH WANN UND AUF WELCHES KONTO EINZAHLEN?
Die genauen Informationen zu den Kosten inklusive Fristen finden Sie auf Seite 2 der Kundeninformation, die Sie gemeinsam mit dem Anmeldeblatt und dem Informationsschreiben von uns erhalten haben. Unsere Kontodaten sind
Bank: Steiermärkische Sparkasse
Kontoinhaber: Cooltours GmbH
IBAN: AT64 2081 5061 0030 2600
BIC: STSPAT2GXXX
Bitte führen Sie bei einer Überweisung die Reisenummer und den Namen des Reiseteilnehmers bzw. der Reiseteilnehmerin als Verwendungszweck an.
KANN ICH BEI COOLTOURS AUCH MIT KREDITKARTEN BEZAHLEN?
Leider können wir zurzeit keine Zahlungen mittels Kreditkarte annehmen. Alle Einzahlungen sind bitte auf folgendes Konto zu überweisen:
Bank: Steiermärkische Sparkasse
IBAN: AT64 2081 5061 0030 2600
BIC: STSPAT2GXXX
Bitte führen Sie bei einer Überweisung die Reisenummer und den Namen des Reiseteilnehmers bzw. der Reiseteilnehmerin als Verwendungszweck an.
WIE BIN ICH IM FALLE EINER INSOLVENZ GESCHÜTZT?
Für Reisebüros gibt es sehr strikte gesetzliche Auflagen bzgl. Insolvenzabsicherung, an die wir uns natürlich strengstens halten. Dementsprechend findet sich bei unseren Unterlagen, die die Kund*innen erhalten, folgende Information zur gesetzlichen Insolvenzabsicherung:
Die über die Cooltours GmbH gebuchten Pauschalreisen sind durch eine Bankgarantie der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Lannach unter der Garantienummer 7594620 gemäß § 3 Abs. 3 der Pauschalreiseverordnung (PRV) abgesichert. Reisende haben sich innerhalb von 8 Wochen an den Abwickler (Europäischen Reiseversicherung, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: 01 317 25 00, info@europaeische.at)zu wenden, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Cooltours GmbH verweigert werden.
Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Cooltours GmbH finden Sie auf der Webseite https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA-Zahl 18962338.
Außerdem werden bis 20 Tage vor der Reise keine Anzahlungen über 20% des Reisepreises von uns verlangt.
DARF ICH MIT EINEM ABGELAUFENEN REISEPASS/ FÜHRERSCHEIN/ PERSONALAUSWEIS REISEN?
Zunächst ist wichtig, dass der Führerschein bei einer Reise ins Ausland nicht als Lichtbildausweis ausreicht. Nur ein Personalausweis bzw. Reisepass gilt als Ausweispapier.
Grundsätzlich gilt, dass innerhalb der EU ein Lichtbildausweis von einem EU-Mitgliedsstaat auch abgelaufen sein kann, jedoch gibt es hier von Land zu Land Unterschiede. Informationen zu den verschiedenen Ländern für österreichische Staatsangehörige sind auf der Seite der Bundesministerium zu finden: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/
Es wird geraten immer einen gültigen Lichtbildausweis mit sich zu führen!
Bei Flugreisen muss das Reisedokument gültig sein, da die Fluggesellschaften abgelaufene Personalausweise bzw. Reisepässe nicht akzeptieren und ggf. die Beförderung verweigern.
BRAUCHE ICH EIN VISUM WENN ICH NACH IRLAND/ MALTA/ ... FAHRE?
Es ist abhängig von der eigenen Staatsangehörigkeit und dem Land, in welches man reisen möchte, ob ein Visum benötigt wird. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie ein Visum benötigen, kontaktieren Sie uns oder Ihre Botschaft/Ihr Konsulat direkt.
WAS IST DIE EU-SCHÜLERREISELISTE UND WIE IST HIER VORZUGEHEN?
Schüler*innen mit Drittstaatsangehörigkeit (nicht EU-Bürger*innen) benötigen für bestimmte Destinationen (wie z.B. Irland) ein Visum. Als Visumersatz kann bei manchen Ländern die EU-Schülerreiseliste beantragt werden. Dieses Formular liegt in manchen Schulen im Sekretariat auf oder kann von der Schule beim Bundesverlag Wiener Neustadt unter der Telefonnummer 01/40136193 bestellt werden.
Die blau-grünen Formulare müssen vollständig ausgefüllt und alle reisenden Schüler*innen darauf eingetragen werden. Danach bestätigt die Schule mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. WICHTIG: keine Passfotos auf das Formular kleben.
Ihr*Ihre Cooltours-Gruppenbetreuer*in gibt Ihnen gerne darüber Auskunft, ob Sie für Ihre Gruppe eine EU-Schülerreiseliste benötigen.
Schüler*innen mit Drittstaatsangehörigkeit benötigen überdies ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis), welches bis mindestens 6 Monate nach Ende der Reise gültig ist, sowie einen bis Reiseende gültigen Aufenthaltstitel für Österreich. Wenn die EU-Schülerreiseliste nur als Visumersatz und nicht als Reisepassersatz genutzt wird, müssen die eingetragenen Personen nur von der Schulleitung bestätigt werden. Wir empfehlen dennoch, die Liste auch von der jeweiligen Fremdenpolizeibehörde bestätigen zu lassen. Dies kann sowohl eine*r der betroffenen Schüler*innen als auch Sie selbst mit den notwendigen Dokumenten (Reisepass und Aufenthaltstitel aller betroffenen Schüler*innen) erledigen.
Die EU-Schülerreiseliste ist wichtig für die Ein- und Ausreise! Bitte halten Sie diese auf allen Flughäfen griffbereit.
Infos zu BREXIT:
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WELCHE REISEDOKUMENTE SIND FÜR EINE REISE NACH ENGLAND NOTWENDIG?
Bei Reisen nach England brauchen österreichische Staatsbürger*innen einen gültigen Reisepass – ein Personalausweis ist nicht mehr ausreichend.
Auch die E-Card ist in England nicht mehr gültig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung zeitgerecht, welche Dokumente die Reiseteilnehmer*innen mitnehmen sollen! Eine gültige Krankenversicherung wird grundsätzlich bei der Reise vorausgesetzt.
GILT IN ENGLAND DIE EU-SCHÜLERREISELISTE ALS VISUMSERSATZ?
Die EU-Schülerreiseliste gilt in Großbritannien nicht mehr als Visumsersatz. Reisenden aus Nicht-EU-Staaten, bzw. Staaten, die außerhalb des Schengen-Raums liegen, wird geraten, sich zeitgerecht zu informieren, wie ein Visum für die Reise beantragt werden kann. Wir als Reisebüro haben leider keinen Einfluss auf die Visumsvergabe und dürfen keine Visumsanträge für Reiseteilnehmer*innen stellen. Das muss jede Familie selbst tun.
Wir sind aber gerne behilflich, sollten Sie Erfahrungswerte benötigen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall ein Touristenvisum beantragt werden muss und kein Study-Visum.
WIE GEHE ICH BEI EINER VISUMSBEANTRAGUNG VOR?
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall ein Touristenvisum beantragt werden muss und kein Study-Visum.
Die Visumsbeantragung sowie sämtliche Informationen dazu finden Sie direkt unter dem Link https://www.gov.uk/check-uk-visa.
Es ist möglich, die Info-Seite in verschiedenen Sprachen anzeigen lassen. Das Touristenvisum kann ab 3 Monate vor Reisebeginn beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt und daher frühestmöglich mit der Beantragung begonnen werden sollte.
Ein Visum ist meist sehr kostenintensiv, wobei die Höhe der Kosten je nach Staatsangehörigkeit variiert. Für die Beantragung eines Visums werden viele Originaldokumente samt deren Übersetzungen benötigt, was oft zu zusätzlichen Kosten führt. Diese Dokumente sowie der Reisepass werden für die Dauer der Bearbeitung des Antrags einbehalten. Laut derzeitiger Information können Visumsanträge nur in der Botschaft in Wien bearbeitet werden. Die genauen Kontaktinformationen finden Sie hier: https://www.gov.uk/world/organisations/british-embassy-vienna/office/british-embassy.
Leider bedeutet ein ausgefüllter Visumsantrag nicht automatisch, dass das Visum für die Reisenden auch tatsächlich ausgestellt wird. Bitte beachten Sie, dass für den Visumsantrag vorab Zahlungen zu leisten sind, welche im Falle einer Antragsablehnung durch die Behörden nicht rückerstattet werden.
Unabhängig von der Visumsvergabe fallen bei uns als Reiseveranstalter Stornogebühren im Falle einer Stornierung der Reise an, sobald die unterschriebene Anmeldung bei uns eingetroffen ist. Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn sich Reisende, welche ein Visum benötigten, für die Reise anmelden.
Infos zu Stornoabwicklung, Versicherungsfragen und Rechte der Kund*innen:
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KANN ICH NACHTRÄGLICH DIE KOMPLETTSCHUTZVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN?
Ja, Sie können die von uns angebotene Komplettschutzversicherung der Europäischen Reiseversicherung nachmelden. Dafür ist ein Email an uns notwendig, in dem Sie die Nachmeldung bekanntgeben. Bei Versicherungsnachmeldungen besteht 10 Tage ab Nachmeldung kein Stornoschutz (ausgenommen Elementarereignisse wie Tod, Unfall, etc.). Sie erhalten von uns nach Nachmeldung eine Bestätigung über die Buchung der Versicherung. Bitte überweisen Sie die Versicherungsprämie nun an uns.
WARUM SIND DIE STORNOKOSTEN GESTAFFELT?
Sobald eine Reise bestätigt wird, führt Cooltours bei seinen Partnern (Fluglinien, Transferunternehmen, Sprachschule, Hotels, etc.) Buchungen durch. Diese verrechnen Cooltours zu diesem Zeitpunkt oder später Kosten, die meist nicht erstattet werden können. Diese Stornokostenregelung muss daher an die Kunden weitergegeben werden.
MEIN KIND KANN NUN DOCH NICHT MITFAHREN UND ICH MÖCHTE STORNIEREN. WIE GEHE ICH AM BESTEN VOR?
Wird eine Reise nicht angetreten, fallen Stornogebühren an, deren Höhe vom Zeitpunkt der Stornierung abhängig ist. Die Stornierung soll daher unverzüglich schriftlich (z.B. per E-Mail) an Cooltours gemeldet werden. Für eine schnelle Abwicklung führen Sie bitte den vollständigen Namen de*r Reiseteilnehmer*in, die Reisenummer sowie den Grund der Stornierung an (z.B. Schulwechsel). Haben Sie einen Schüler und Studenten-Gruppen-Schutz abgeschlossen und wird der Fall von der Versicherung anerkannt, übernimmt diese die gesamten für Sie anfallenden Kosten.
WANN IST EINE STORNIERUNG DIREKT VOR DER REISE KOSTENFREI?
Bei Reisewarnung der Stufe 5 und 6 für das Zielland kurz vor der Reise oder bei Quarantänevorschriften für die Einreise sind keine Stornokosten zu zahlen (sprich: wenn der Inhalt der Reise laut Vertrag nicht durchführbar ist).
WARUM MUSS ICH STORNOKOSTEN ZAHLEN, WENN ICH EINE VERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN HABE?
Cooltours bietet die Versicherung der Europäischen Reiseversicherung an. Die Abwicklung des Schadensfalles übernimmt die Versicherung. Cooltours verrechnet Ihnen die Stornokosten, die zum Zeitpunkt der Stornierung angefallen sind (abzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung), da an unsere Partner bereits nichterstattbare Zahlungen fällig waren oder sind. Wenn es sich um einen versicherten Fall handelt, können Sie die notwendigen Unterlagen an die Europäische Reiseversicherung einreichen, die im Falle einer positiven Erledigung die Kosten retourniert. Die Versicherungsprämie kann nie retourniert werden, da der Versicherungsschutz ab Buchung in Kraft getreten ist.
DECKT DIE EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG EIN GRUPPENSTORNO?
Das Versicherungspaket der Europäische Reiseversicherung können die einzelnen Teilnehmer*innen individuell abschließen. Sie übernimmt bei jeder Krankheit, die die Reise verhindern sollte, die Stornokosten des*der Versicherungsnehmers*in. Sie greift im Falle einer Gruppenstornierung nicht. Sollte die Reise jedoch komplett storniert werden und der Service der Versicherung nicht in Anspruch genommen werden, erhalten die einzelnen Teilnehmer*innen die bezahlte Versicherungsprämie zurück.
EINE REKLAMATION WURDE ABGELEHNT - WAS KANN ICH TUN?
Als Reisevermittler sind wir verpflichtet auf die Möglichkeit der Schlichtung bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) hinzuweisen.
Im Falle einer Reklamation können Sie sich an die apf wenden, um eine kostenlose und unabhängige Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle zu Rate zu ziehen. Bitte beachten Sie, dass die apf nicht alle Beschwerden abdeckt. Bei Themen rund um Ihren Transfer können Sie sich auf jeden Fall bei der apf melden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte direkt von der Homepage. KONTAKT:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 WIEN
www.passagier.at
Die Cooltours Reise GmbH ist nicht verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kund*innen zu keiner Einigung, werden wir die für uns zuständigen Alternativen Streitbeilegungsstellen bekanntgeben und mitteilen, ob wir an einem allfälligen alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen.
Konkrete Infos zur Reise:
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WANN BEKOMME ICH INFORMATIONEN ZUR GASTFAMILIE, BEI DER MEIN KIND UNTERGEBRACHT IST?
Detaillierte Gastfamilieninformationen erhalten Sie von uns zirka 2-4 Wochen vor Reiseantritt. Sie werden entweder gemeinsam mit den anderen Unterlagen gesammelt an die Schule geschickt, oder in Einzelfällen per Post oder Email von uns nachgeschickt.
WIEVIEL GEPÄCK DARF ICH MITNEHMEN UND WIE SCHWER DARF DAS GEPÄCK SEIN?
Die Gepäcksbestimmungen sind abhängig von der Fluglinie, mit der Sie fliegen. Detaillierte Informationen zu Maß, Gewicht sowie weitere wichtige Bestimmungen finden Sie in den Reiseunterlagen, die Sie von uns zirka 2-4 Wochen vor Reiseantritt erhalten.
DARF ICH MEDIKAMENTE IM HANDGEPÄCK MITFÜHREN?
Medikamente, ärztliche Diät-Spezialnahrung sowie Babynahrung, die während des Fluges an Bord benötigt werden, können ebenfalls außerhalb des Plastikbeutels im Handgepäck transportiert werden. Da diese Gegenstände ebenfalls zu deklarieren sind und vom Sicherheitspersonal möglicherweise die Frage nach der Notwendigkeit während des Fluges gestellt wird, empfiehlt es sich, für Medikamente und Diätnahrung zur Glaubhaftmachung eine ärztliche Bestätigung oder ein Rezept auf den Namen des Passagiers mitzuführen.
DARF ICH FLÜSSIGKEITEN IM HANDGEPÄCK MITFÜHREN?
Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Genaue Informationen finden Sie auf der 8. Seite der Kundeninformation, die Sie gemeinsam mit dem Anmeldeblatt erhalten haben sowie auf dem Blatt „Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck“, das Sie in den Reiseunterlagen ca. 2-4 Wochen vor Reiseantritt von uns erhalten.
WAS MACHE ICH, WENN MEIN KIND BEI DER GASTFAMILIE PROBLEME HAT?
Gemeinsam mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wichtige vorbereitende Informationen zum Wohnen bei einer Gastfamilie. Bitte lesen Sie und Ihr Kind sich die Informationen vor Abreise gut durch. Einige Dinge werden kulturell bedingt anders ablaufen als man es von Österreich gewohnt ist. Oftmals handelt es sich um Missverständnisse, die durch Kommunikation behoben werden können. Bitte teilen Sie Ihrem Kind mit, dass es Fragen, Unsicherheiten oder Probleme gleich mit der Gastfamilie kommunizieren soll. Ist es zu schüchtern, ist die Sprachschule, die*der leitende Lehrer*in und Cooltours nächste Ansprechperson. Durch rasche Kommunikation können oft Probleme beseitigt werden!
WAS IST DIE EU AIR SAFETY LIST?
Als Reiseveranstalter sind wir verpflichtet Sie über die EU-Flugsicherheitsliste zu informieren. Die Europäische Kommission aktualisiert die EU-Flugsicherheitsliste in regelmäßigen Abständen. In dieser sind Luftfahrtunternehmen angeführt, die in der Europäischen Union Flugverbot oder Betriebsbeschränkungen haben, weil sie internationale Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Hier kommen Sie zur aktuellen Ausgabe der Liste: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en